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Bundesvwertungsverordnung

25.08.2010 14:40 von BTIP Ltd.

Ersatzbaustoff-Verordnung/ Verfüllung von Abgrabungen

Die Verfüllung von Abgrabungen ist bis zum heutigen Tag nicht bundeseinheitlich geregelt. Geplant ist die Einführung einer bundesweit geltenden Ersatzbaustoff-Verordnung, die den Einsatz und die Qualitätsmaßstäbe für aufbereitete Altmaterialien regeln soll. Der erste Diskussionsentwurf enthielt Qualtätsmaßstäbe, welche einen Einsatz von Verfüllmaterialien in aufgelassenen Sand- und Kiesgruben bzw. Steinbrüchen nahezu unmöglich macht bzw. nur fast sauberes Material als Verfüllstoff vorsieht. Sämtliche nicht als Verfüllstoff nutzbaren Materialien mußten demnach in neuen Produkten eingesetzt werden oder aber auf höherwertigen Deponien zur Ablagerung gelangen. Diesbezügliche wirtschaftliche Kapazitäten bestehen allerdings zur Zeit nicht. Mit großem Interesse wird daher der überarbeitete Entwurf der Ersatzbaustoff-Verordnung erwartet. Geplant ist eine Veröffentlichung in diesem Jahr.

Deponierecht - aktuell

08.06.2009 13:11 von BTIP Ltd.

Neue Deponieverordnung tritt in Kraft

Zum 16.07.2009 ist die neue Deponieverordnung geltendes Recht in Deutschland. Die neue Deponieverordnung setzt alle deponiespezifischen Vorgaben der Europäischen Union um. Es wird nur noch nach vier oberirdischen (DK0 bis 3) und einer untertägigen Deponieklasse unterschieden. Untertagedeponien sind nur noch im Salinar zulässig. Die Anforderungen an die geologische Barriere und die Abdichtungssysteme werden flexibilisiert.

Deponierecht - aktuell

12.03.2009 13:29 von BTIP Ltd.

Bundeskabinett stimmt Vereinfachung im Deponierecht zu

Die Bundesregierung hat am 11.03.2009 der vom Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit vorgelegten Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts zugestimmt (neue Deponie-Verordnung). Grundlage ist die Fassung, die sich aus dem Beschluß des Bundesrates vom 19.12.2008 ergibt (s. www.bmu.de). Vor der Veröffentlichung, mit der für Ende April 2009 zu rechnen ist, ist noch der Bundestag zu beteiligen.
Wegen der Vielzahl der mit den Neuregelungen zussammenhängenden Änderungen der Deponieverordnung wird diese insgesamt neu erlassen. Zum Zeitpunkt des Neuerlasses werden die Abfallablagerungsverordnung sowie die Deponieverwertungsverordnung aufgehoben. Gleiches gilt für die TA Siedlungsabfall, TA Abfall sowie die allg. Verwaltungsvorschrift über Anforderungen zum Schutz des Grundwassers bei der Lagerung und Ablagerung von Abfällen.