Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
BTIP Ltd. (nachfolgend BTIP genannt) betreibt das Internetportal mineralstoff-entsorgung.de, welches Angebote und Gesuche zu Mineralstoffen im Internet veröffentlicht.
- Angebote und Gesuche veröffentlichen
BTIP veröffentlicht im Internet auf mineralstoff-entsorgung.de Angebote/ Gesuche auf Grundlage von Nutzern übermittelter Mineralstoffdaten. Nachfrager können im Internet auf die veröffentlichten Daten zugreifen.
- Angaben der Anbieter/ Suchenden
Die Anbieter/ Suchenden verpflichten sich, die an BTIP übermittelten Mineralstoffdaten sorgfältig und wahrheitsgemäß zusammenzustellen und diese unverzüglich über BTIP zu deaktivieren, wenn die Mineralstoffe nicht mehr verfügbar oder benötigt werden. Weiterhin verpflichten sich die Anbieter/ Suchenden nur solche Mineralstoffangebote/ -gesuche zu schalten, welche sich in Ihrem Vermarktungsbestand/ Vermarktungszugriff befinden. Für den Inhalt und die Richtigkeit der übergebenen Mineralstoffdaten, insbesondere im Hinblick auf die aktuelle Abfallgesetzgebung (Deklaration, Abfallerzeuger, Eigenschaften der Mineralstoffe usw.), ist der Anbietende/ Suchende allein verantwortlich. Der Anbietende/ Suchende verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen (Eigentums-, Namens-, Markenrechte, usw.) oder gegen betehende Gesetze verstoßen. Der Anbieter/ Suchende stellt BTIP von allen Ansprüchen frei, die wegen Verletzungen vorgenannten Sachverhaltes gegenüber BTIP erhoben werden. Dies umfaßt auch die Kosten einer rechtlichen Vertretung.
Angebote/ Gesuche, die ausschließlich dem Zweck dienen, die Aufmerksamkeit von Interessenten zu gewinnen, werden als Missbrauch betrachtet und durch BTIP nicht veröffentlicht bzw. nach Ankündigung gelöscht. Als Missbrauch werden Angebote/ Gesuche betrachtet, welche falsche Angaben enthalten (Adresse, Abfallbeschreibung, Mengenangaben usw.), welche nur als Werbemaßnahme dienen oder welche kostenpflichtige Kontaktdaten enthalten (z. B. entsprechende Tel.Nrn. ausweisen).
- Zugriff über das Internet
BTIP ermöglicht im Internet den kostenlosen Zugriff auf die veröffentlichten Mineralstoffangebote und -gesuche. Die veröffentlichten Informationen dürfen nur persönlich und im Zusammenhang mit dem zugehörigen Angebot/ Gesuch weiter verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und jede Nutzung zu anderen Zwecken, insbesondere zu gewerblichen Zwecken, ist untersagt. Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und Schutzrechte) an der Datenbank und der eingestellten Inhalte liegen ausschließlich bei BTIP (ausgenommen den etwaigen Inhaltsrechten in den Datensätzen der Anbieter/ Suchenden). Insbesondere ist es dem Nachfrager nicht gestattet, Daten von mineralstoff-entsorgung.de automatisiert abzurufen, Urheberrechts-/ Schutzrechtshinweise auf mineralstoff-entsorgung.de zu verändern oder die seitens mineralstoff-entsorgung.de bereitgestellten Daten in anderweitigen Datenbanken weiter zu verwenden.
- Ergänzende Informationen/ Angebote/ Vertragsvorbereitungen
BTIP ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, ergänzende Informationen zwischen den Anbietern/ Suchenden und Nachfragenden zu vermitteln. Im Rahmen der Eigenvermarktung durch den Anbietenden/ Suchenden ist BTIP vertraglich nur zur Veröffentlichung der übermittelten Mineralstoffdaten verpflichtet.
Haben der Anbietende/ Suchende und BTIP einen ergänzenden Vermittlungs-/ Vermarktungsvertrag geschlosssen, richten sich die Aufgaben von BTIP/ mineralstoff-entsorgung.de nach diesem Vertrag.
- Speicherung von Daten
Daten des Anbietenden/ Suchenden bzw. des Nachfragenden werden seitens mineralstoff-entsorgung.de nur auf Basis des konkreten Mineralstoffangebotes/ -gesuches bzw. dem zugehöirgen Kundenauftrag gespeichert und weiter verarbeitet. Die Daten werden nur für den Betrieb dieses Portals verwendet und anderweitigen Dritten nicht zugänglich gemacht.
- Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche gegenüber mineralstoff-entsorgung.de/ BTIP sind beschränkt auf Nacherfüllung.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, richten sich die weiteren Ansprüche nach §634 Nr. 3 BGB.
- Haftung
Jegliche Haftung von mineralstoff-entsorgung.de/ BTIP auf Schadenersatz ist unter Beachtung folgender Grundsätze ausgeschlossen. Der Schaden ist nicht durch Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit entstanden. BTIP hat explizit eine Garantie für eine bestimmte Eigenschaft übernommen.
- Vergütung
Die Inserate per Eigenvermarktung werden bis auf Weiteres bzw. Widerruf kostenlos veröffentlicht.
Die Preise und Produkte für die Eigenvermarktung über mineralstoff-entsorgung.de/ BTIP richten sich nach der im Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Preisliste und dem Produktangebot (s. Internet "Nutzungshinweise"). Im Falle einer automatischen Vertragslaufverlängerung bestimmt sich die Vergütung für die Laufzeitverlängerung nach der gültigen Preisliste zum Zeitpunkt 3 Wochen vor dem Zeitpunkt der Laufzeitverlängerung. Zahlungen sind nach Rechnungserhalt sofort fällig. Be Zahlungsverzug werden die geetzlichen Zinsen berechnet. Im Falle des Zahlungsverzuges behält BTIP sich eine Leistungszurückbehaltung bis zum Ende des Zahlungsverzuges vor. Zusatzkosten, die durch das Eintreiben von offenen Forderungen entstehen, werden an den Kunden weiter belastet.
Unabhängig von der jeweils aktuellen Preisliste richtet sich die Vergütung im Falle eines zusätzlich geschlossenen Vermittlungs-/ Vermarktungsvertrages nach den darin festgelegten Regelungen.
- Kündigung
Kündigungen bzgl. der geschalteten Mineralstoffangebote/ -gesuche haben schriftlich zu erfolgen (Brief, Fax, Mail).
- Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Mönchengladbach. Im Fall eines ausländischen Vertragspartners gilt deutsches Recht als vereinbart.
- AGB-Änderungen, Sonstiges
mineralstoff-entsorgung.de/ BTIP behält sich vor, diese AGB jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Änderungen werden Nutzern mit laufenden Angeboten/ Gesuchen per E-Mail zugesandt und gelten als vereinbart, wenn nicht innerhalb von 2 Wochen ein schriftlicher Einspruch erfolgt. Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, welche dem ursprünglichen Regelungsziel am Nächsten kommt und ihrem Sinn und Zweck entspricht. Gleiches gilt für Regelungslücken.


